Heimann
Stadt Köln und Leverkusen prüfen

Die unerfreuliche Klärung der Frage, ob eine wohlhabende Unternehmerfamilie, die gar keine Miete zahlt und die SSM trotz vertraglicher Regelung nicht verbindlich unterstützt, Bedürftigen den Wohnraum blockieren darf, war bis jetzt eine gerichtliche Sache zwischen der SSM und der Familie Heimann.

Jetzt prüft die Stadt Köln, ob die Familie Heimann mit ihrem Wohnen auf dem SSM-Gelände nicht den Tatbestand der unberechtigten Subventionierung erfüllt. Die Stadt hat der SSM das Gelände zur einer herabgesetzten Miete überlassen. An eine Subventionierung von Familien, die ein hohes Einkommen haben, hat sie dabei nicht gedacht. Wie wird die Stadt Köln das Wohnen der Familie Heimann ohne Mietzahlung und ohne Unterstützungsleistung bewerten? Das Ergebnis werden wir mitteilen.

Auch die Stadt Leverkusen bleibt nicht untätig. Sie prüft, ob das Wohnhaus Opladener Str. 58 in Leverkusen, das der REHA-Training GmbH gehört, wo Miteigentümer Frank Heimann ist, nicht zu Unrecht in Praxisräume umgewandelt worden ist. Leverkusen zählt nämlich zu den Städten, wo die Wohnraumzweckentfremdungsverordnung gilt. Somit ist es verboten, Wohnraum zu vernichten oder über längere Zeit leer stehen zu lassen. Damit soll das Mieterinteresse nach ausreichendem Wohnraum geschützt werden. Ob Frank Heimann sich wenigstens in Leverkusen an die sozialen Regeln gehalten hat, ist leider durchaus unklar. Auch hier werden wir über das Ergebnis berichten.

Umsonst wohnen in städtischem Wohnraum, ohne mit Recht und Gerechtigkeit zusammenzustoßen, dürfte auch für Frank Heimann schwierig sein. Wielange er sich dieser Einsicht wird verschließen können, wird sich zeigen.


12. März
Räumungsklage gegen Heimann

Im Landgericht Köln, Luxemburger Str. 101, Raum 117 wird die Klage der SSM am Mittwoch, den 12.3. um 13 Uhr weiter behandelt. Zeugen werden befragt zu den Vertragsverhandlungen der SSM und der Stadt Köln für den Mietvertrag, der 1993 abgeschlossen wurde. Die Verhandlung ist öffentlich.